Hochdosiertes Vitamin B12 ist nur als zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung von Mangelzuständen sinnvoll

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Viele Politiker fordern eine Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln. Einen entsprechenden Antrag hat der Deutsche Bundestag am 12. Mai an die Bundesregierung gestellt (1). Die Politiker bemängeln, dass die Dosierungen von Nahrungsergänzungsmitteln den wissenschaftlich empfohlenen Tagesbedarf oft um ein Vielfaches überschreiten und damit für tägliche Ergänzung der Nahrung nicht geeignet sind.

 

Bis heute gibt es noch keine Zulassungspflicht und keine gesetzlich geregelte Höchstmenge für Vitamine und Mineralien in Nahrungsergänzungsmitteln.

Wir unterstützen diesen wichtigen Schritt zum Verbraucherschutz. Auch viele unserer Kundinnen und Kunden sorgen sich um ihre Gesundheit und fragen nach sinnvollen Dosierungen von Vitamin B12.  

Wichtig zu wissen ist: Hochdosierte Vitamin-B12-Präparte mit 1.000 µg Vitamin B12 pro Tablette sind zur Behandlung von Mangelzuständen geeignet und sinnvoll. In diesen Fällen sollten aber nur solche Präparate verwendet werden, die auf Wirksamkeit, pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit von den Behörden geprüft und als Arzneimittel zugelassen sind. Nahrungsergänzungsmittel sind zur Behandlung eines Mangels nicht geeignet und mit 1.000 µg Vitamin B12 pro Tablette zu hoch dosiert.

Weil bei der Behandlung eines Mangels eine therapeutische Wirkung erzielt wird, werden dafür ausschließlich zugelassene Arzneimittel eingesetzt. Solche Arzneimittel, wie beispielsweise B12 Ankermann®, werden vor der Zulassung nach standardisierten Kriterien und in aufwendigen und kostenintensiven Prozessen geprüft.

Alle enthaltenen Wirk- und Hilfsstoffe sind im Europäischen Arzneibuch gelistet und werden ebenso streng kontrolliert. Wie bei Arzneimitteln vorgeschrieben, werden mögliche Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel aufgeführt.

Nahrungsergänzungsmittel zählen hingegen zu den Lebensmitteln, die die tägliche Ernährung ergänzen können. Sie sind keinesfalls zur Behandlung von Erkrankungen oder Mangelzuständen geeignet. Es fehlen ihnen die dafür notwendigen behördlichen Prüfungen und Kontrollen der Qualität, der Wirksamkeit und der Sicherheit. Selbst auf mögliche Nebenwirkungen, die durch Einnahme hoher pharmakologischer Dosen auftreten können, müssen die Hersteller nicht hinweisen. Deshalb unterstützen wir politische und gesellschaftliche Initiativen, die eine Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln zum Schutz der Verbraucher als Ziel haben.

Quelle
1www.bundestag.de/presse/hib/695890-695890